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Einsicht in den Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Kirche. Er ist ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts wird er in Übereinstimmung mit Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Um dieses zu gewährleisten, haben die Kirchen ein Recht auf Einsichtnahme.