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Fachfremder Einsatz von Lehrkräften im Religionsunterricht

Fachfremder Einsatz von Lehrkräften im Religionsunterricht ist weder in der Primar- noch den Sekundarstufen zulässig. Religionsunterricht darf nur von Lehrkräften mit der Fakultas für die Fächer Katholische oder Evangelische Religion und mit gültiger Unterrichtserlaubnis (befristet oder unbefristet: missio canonica, vocatio, Bevollmächtigung) erteilt werden.