Freie Tage nach Erstkommunion, Firmung und Konfirmation
Schülerinnen und Schüler haben nach ihrer Erstkommunion, Firmung und Konfirmation einen Anspruch auf einen freien Tag.
Schülerinnen und Schüler haben nach ihrer Erstkommunion, Firmung und Konfirmation einen Anspruch auf einen freien Tag.