Freie Tage nach Erstkommunion, Firmung und Konfirmation
Schülerinnen und Schüler haben nach ihrer Erstkommunion, Firmung und Konfirmation einen Anspruch auf einen freien Tag.
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Schülerinnen und Schüler haben nach ihrer Erstkommunion, Firmung und Konfirmation einen Anspruch auf einen freien Tag.