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Grundgesetz: Home Schooling (Heimschulunterricht)

BVerfG NJW 1987, 180

Die allgemeine Schulpflicht und die sich daraus ergebenden weiteren Pflichten beschränken in zulässiger Weise das in Art. 6 GG gewährleistete elterliche Bestimmungsrecht über die
Erziehung des Kindes.