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Konfessionell gemischte Lerngruppen im Religionsunterricht

Grundlage für die Einrichtung konfessionell-gemischter Lerngruppen im Religionsunterricht ist ein Antrag der Schulleitung über das zuständige Staatliche Schulamt an die verantwortlichen Stellen der Kirchen (Landeskirchen bzw. Bistümer). Der Antrag ist von den unterrichtenden Lehrkräften zu unterschreiben.