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Nachsteuerungserlass

Nachsteuerung ist eine Maßnahme zur Anpassung der Lehrerstellenzuweisung bzw. der Zuweisung von Unterrichtsstunden an den tatsächlichen Bedarf. Der Bedarf wird nach der Anzahl der Klassen bestimmt, die gebildet werden müssen, um den Schülerinnen und Schülern einen in der Regel ihrer Konfession entsprechenden Religionsunterricht zu ermöglichen. Werden für den Religionsunterricht zugewiesene Stunden nicht zur Erteilung von Religionsunterricht verwendet, können diese im Rahmen einer Nachsteuerung abgezogen werden. Übertrifft der tatsächliche Bedarf eine entsprechende Vorplanung, muss auch dieser erhöhte Bedarf im Rahmen eines Nachsteuerungsverfahrens versorgt werden können, und zwar bis zu einer 100%igen Abdeckung des Religionsunterrichts. Für die Sicherstellung der Personalversorgung für den Religionsunterricht sind regelmäßige Personalanforderungen der Schulleitungen notwendig. Das nachfolgende Schreiben erläutert diesen Sachverhalt für die Teilzeitberufsschule, in der dieses Verfahren für den Religionsunterricht erstmals angewandt wurde.