1

Anmeldung für den Religionsunterricht

Eine Anmeldung für den Religionsunterricht ist nicht erforderlich. Vielmehr nehmen Schülerinnen und Schüler an dem Religionsunterricht des Bekenntnisses teil, dem sie angehören. Bei der Aufnahme in die Schule wird festgestellt, ob die Schülerinnen und Schüler einem Bekenntnis angehören, für das in Hessen ein bekenntnisorientierter Religionsunterricht eingerichtet ist. Im Falle eines Schulwechsels nehmen die Schülerinnen und Schüler am Religionsunterricht ihres Bekenntnisses teil, soweit keine Abmeldung erfolgt ist. Die Eltern sowie die religionsmündigen Schülerinnen und Schüler sollen anlässlich des Schulwechsels über den bekenntnisorientierten Religionsunterricht informiert werden. Ein Antrag und Anmeldung zum Religionsunterricht ist nur dann erforderlich, wenn konfessionslose Schülerinnen und Schüler den Religionsunterricht besuchen wollen oder wenn an ihrer Schule kein Religionsunterricht ihres Bekenntnisses erteilt wird (vgl. auch unter „A. Aufnahme konfessionsloser Schüler/innen in den Religionsunterricht“).

Die näheren Einzelheiten regelt Ziff. VI des RU-Erlasses.