Missio Canonica
Lehrkräfte für katholische Religion benötigen nach Abschluss des praktischen Vorbereitungsdienstes eine besondere Beauftragung des Bischofs. Dies geschieht durch die Verleihung der Missio Canonica, der endgültigen kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht.
Gemäß Art 7 (3) GG und Art 57 (1) HessVerf ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften zu erteilen. Der Staat ist demnach der „Veranstalter“ des Unterrichts, aber die Kirche hat Mitwirkungsrechte mit Blick auf dessen Inhalte. Der Lehrplan und die Lehrbücher bedürfen der Zustimmung durch die Kirche. Ähnlich ist es bei den Religionslehrerinnen und -lehrern. Weil der Unterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu erfolgen hat, stellt der Staat nur Religionslehrerinnen und -lehrer ein, die von der Kirche dazu bevollmächtigt wurden.
Im Verständnis der Kirche selbst ist der Religionsunterricht Teil des amtlichen Verkündigungsdienstes der Kirche, der im jeweiligen Bistum unter der Leitung des Bischofs steht. Aufgrund einer besonderen Beauftragung durch den Bischof können geeignete Gläubige bei der Ausübung dieses Dienstes mitarbeiten. Die Beauftragung durch die Missio canonica bedeutet demnach, dass der Lehrer den Religionsunterricht als Mitarbeiter des Bischofs im Auftrag und im Namen der Kirche erteilt.
Die Missio canonica wird beim zuständigen bischöflichen Ordinariat beantragt. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen Mitglieder der katholischen Kirche sein, das heißt in dieser getauft oder nach der Taufe in diese aufgenommen und gefirmt sein. Als fachliche Qualifikation werden ein abgeschlossenes Theologiestudium (Erstes Staatsexamen) und das Referendariat (Zweites Staatsexamen) erwartet. Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Missio Canonica erklären sich schriftlich dazu bereit, den Unterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche zu erteilen und in ihrer Lebensführung die Grundsätze der katholischen Kirche zu beachten. Letzteres beinhaltet etwa die aktive Teilnahme am Leben der Pfarrei, insbesondere am sonntäglichen Gottesdienst, aber auch die Taufe und Erziehung der Kinder im katholischen Glauben. Mit dem Antrag auf Erteilung der Missio Canonica sind zwei Zeugen zu benennen, von denen einer Kleriker sein muss, die schriftlich versichern, dass sie die Kandidatin bzw. den Kandidaten für geeignet halten.
Die vom zuständigen Bischof erteilte Missio Canonica gilt von Rechts wegen für alle Diözesen des jeweiligen Bundeslandes.
Ein Entzug der Missio Canonica durch den zuständigen Bischof ist aus schwerwiegenden Gründen, die in der Lehre oder Lebensführung der Religionslehrerinnen und -lehrer begründet sein müssen, möglich. Der Entzug ist allen Ordinariaten des jeweiligen Bundeslandes und der zum Zeitpunkt der Entziehung zuständigen Schulaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Ausführliche Version der Mission canonica aus dem Bistum Fulda