1

Religionsunterricht in Randstunden

10.9 Darf Religion in den Randstunden unterrichtet werden?

Hessisches Kultusministerium, Erlass zum Religionsunterricht vom 3. September 2014, ABl. 2014
Der Hessische Erlass zum Religionsunterricht sieht in Abschnitt 5, Absatz 4 vor:

„Bei der Stundenplangestaltung ist zu gewährleisten, dass Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in der Regel weder nur in Eckstunden erteilt wird noch bei unvermeidbaren Unterrichtskürzungen stärker als andere Unterrichtsfächer – bezogen auf ihren Anteil am gesamten Pflichtunterricht der jeweiligen Schule – betroffen wird.“