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Gottesdienste

Schülergottesdienste sind grundsätzlich Veranstaltungen der Kirchen, an denen keine Teilnahmepflicht besteht. Näheres entnehmen Sie bitte der Ziff. VIII des Religionsunterrichtserlasses sowie den Ausführungen unter dem Stichwort „Feiertage“.




Gebetsraum

Außerhalb der Unterrichtszeit haben Schülerinnen und Schüler auch das Recht, ein Gebet zu verrichten. Allerdings haben sie keinen Anspruch gegenüber der Schule auf einen Gebetsraum oder die Durchführung ritueller Gebete auf dem Schulflur.

(vgl. unter K: Kreuze und Gebete)




Ganztägig arbeitende Schulen – Kooperation Kirchen / Staat

Das Land Hessen und die katholischen Bistümer in Hessen sowie die evangelischen Landeskirchen haben eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den in Hessen ganztägig arbeitenden Schulen und den kirchlichen Körperschaften auf allen Ebenen getroffen. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage und den Rahmen für den Abschluss von Kooperationsverträgen zur Gestaltung von unterrichtsergänzenden und –erweiternden Angeboten an ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen.