Sonstige: Gottesdienste
Religionsunterricht
Erlass vom 03. September 2014 (gültig ab 01.01.2015)
VIII.
Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an kirchlichen Veranstaltungen und Zusammenarbeit im Rahmen der Öffnung der Schule
2. Schülergottesdienste sind Veranstaltungen der Kirchen oder Religionsgemeinschaften; eine Teilnahmepflicht für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte besteht nicht. Schülergottesdienste finden in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit statt; dies gilt nicht für Schülergottesdienste, die traditionsgemäß während der Unterrichtszeit stattfinden sowie für Gottesdienste bei der Einschulung und Entlassung oder am Beginn und Ende eines Schuljahres.