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Home Schooling (Heimschulunterricht)

Nach den verfassungsrechtlichen und einfach gesetzlichen Vorgaben ist die allgemeine Schulpflicht grundsätzlich nur durch den Besuch einer Schule zu erfüllen. Anträgen von Eltern, die aus einem religiösen Grundverständnis heraus ihre Kinder nicht in eine öffentliche Schule schicken und stattdessen zu Hause unterrichten wollen, ist daher regelmäßig nicht stattzugeben.