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Sonstige: Stundentafel Religionsunterricht

§ 16 OAVO – Religion, Ethik

(1) Die Fächer Evangelische Religion und Katholische Religion sowie Religion sonstiger Religionsgemeinschaften, für die der Religionsunterricht allgemein auch für die gymnasiale Oberstufe eingeführt ist, gehören zum Pflichtbereich und müssen angeboten werden. Ausnahmen sind nur aus unabweisbaren personellen und schulorganisatorischen Gründen zulässig. Die Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel Kurse ihrer Religionslehre bzw. ihrer Konfession. Wer Religionslehre als Prüfungsfach wählt, muss alle Kurse in der Einführungs- und der Qualifikationsphase in derselben – in der Regel seiner – Religionslehre bzw. Konfession besucht haben. Lässt das Kursangebot der Schule diese Wahl nicht zu, können bis zu zwei Kurse einer anderen Konfession angerechnet werden. Die Gründe für Abweichungen sind in den Prüfungsunterlagen der Schule festzuhalten.