Unterrichtsorganisation

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Sonstige: Unterrichtsorganisation

Abschnitt 5 RU-Erlass Unterrichtsorganisation Religionsunterricht ist einzurichten, wenn mindestens acht Schülerinnen und Schüler teilnehmen und zu einer pädagogisch und schulorganisatorisch vertretbaren Lerngruppe zusammengefasst werden...