Schülergottesdienste sind grundsätzlich Veranstaltungen der Kirchen, an denen keine Teilnahmepflicht besteht. Näheres entnehmen Sie bitte der Ziff. VIII des Religionsunterrichtserlasses sowie den Ausführungen unter dem Stichwort „Feiertage“.
Schülergottesdienste sind grundsätzlich Veranstaltungen der Kirchen, an denen keine Teilnahmepflicht besteht. Näheres entnehmen Sie bitte der Ziff. VIII des Religionsunterrichtserlasses sowie den Ausführungen unter dem Stichwort „Feiertage“.