Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 Artikel 57 (1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Der Lehrer ist im Religionsunterricht unbeschadet des staatlichen...
Artikel 57 Abs. 1 Verfassung des Landes Hessen Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Der Lehrer ist im Religionsunterricht unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts an die...
Artikel 57 Abs. 1 Verfassung des Landes Hessen (1)Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Der Lehrer ist im Religionsunterricht unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts an die...
Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 Zum 16.06.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Artikel 56 (1) Es besteht allgemeine Schulpflicht. Das Schulwesen...
Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946 Artikel 9 Glauben, Gewissen und Überzeugung sind frei. Artikel 57 (1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach....