Kooperation im Religionsunterricht ist im Rahmen der u.g. Bestimmungen und Verlautbarungen der Kirchen möglich. In der Vergangenheit wurde konfessionelle Kooperation in einer Reihe von kirchlichen Verlautbarungen näher erläutert, die Lehrkräften eine Orientierung der Möglichkeiten, Chancen und Grenzen geben sollen.