Lernmittelfreiheit Religionsunterricht

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Lehrwerke und Bücher für den Religionsunterricht sowie Bibeln für den Religionsunterricht werden in einem zwischen Staat und Kirche vereinbarten Verfahren zugelassen. Die zugelassenen Unterrichtswerke finden sich in der entsprechenden, vom Hessischen Kultusministerium autorisierten Liste.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Schriften und Unterrichtswerke zuzulassen. Diese Zulassung folgt dem unten beschriebenen Verfahren aus dem vom Hessischen Kultusministerium herausgegebenen Leitfaden für das Verfahren „Lernmittelfreiheit in Hessen“.

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