Urheberrecht an Schulen

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Sonstige: Urheberrecht an Schulen

Urheberrechtsgesetz § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch (1) Nach der Veröffentlichung zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von Teilen eines...