Fortbildung für den Religionsunterricht

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Religionslehrerinnen und Religionslehrer haben ein Recht auf Fortbildung in ihrem Fach. Dabei unterliegen sie den staatlichen Regelungen für Lehrerfortbildung, können sich aber auch auf den Erlass zum Religionsunterricht berufen, der für Religionslehrerinnen und -lehrer zwei weitere Tage kirchliche Fortbildung vorsieht.

Neben den staatlichen Institutionen wirken auch Bistümer und Landeskirchen aufgrund staatskirchenrechtlicher Vereinbarungen an der Lehrerfortbildung mit.

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