Das Land Hessen und die katholischen Bistümer in Hessen sowie die evangelischen Landeskirchen haben eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den in Hessen ganztägig arbeitenden Schulen und den kirchlichen Körperschaften auf allen Ebenen getroffen. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage und den Rahmen für den Abschluss von Kooperationsverträgen zur Gestaltung von unterrichtsergänzenden und –erweiternden Angeboten an ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen.