Kirchentage; Katholikentage; Weltjugendtage

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Zur Teilnahme an den Deutschen Evangelischen Kirchentagen und an den Katholikentagen sowie  den von der Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche gemeinsam veranstalteten Ökumenischen Kirchentagen kann bis zu drei Tagen Unterrichtsbefreiung für Lehrer/innen und Schüler/innen gewährt werden.

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