Konkordats-Stunden von katholischen Priestern und evangelischen Pfarrerinnen / Pfarrern

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Katholische Geistliche und evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer haben üblicherweise im Bereich ihrer Pfarrei vier Schulwochenstunden Religionsunterricht zu erteilen. Ab dem 60. Lebensjahr reduziert sich diese Verpflichtung auf zwei Wochenstunden, ab dem 65. Lebensjahr entfällt sie.

Vgl. auch vertiefend unter „Nebenberufliche Gestellungsverträge“.

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