Maßgeblich für die Gestaltung der Stundenpläne sind die Verordnungen über die Stundentafeln.
Danach ist das Fach Religion in der Grundschule und Mittelstufe an allen Schulformen jeweils zwei Stunden zu unterrichten. Gleiches gilt für die das Fach Religion als Grundkurs in der gymnasialen Oberstufe. Die Fächer Evangelische Religion und Katholische Religion sowie Religion sonstiger Religionsgemeinschaften, für die der Religionsunterricht allgemein auch für die gymnasiale Oberstufe eingeführt ist, gehören zum Pflichtbereich und müssen in der Oberstufe angeboten werden. Ausnahmen sind nur aus unabweisbaren personellen und schulorganisatorischen Gründen zulässig, § 16 Abs. 1 OAVO.