Fachfremder Einsatz von Lehrkräften im Religionsunterricht

image_pdfimage_print

Fachfremder Einsatz von Lehrkräften im Religionsunterricht ist weder in der Primar- noch den Sekundarstufen zulässig. Religionsunterricht darf nur von Lehrkräften mit der Fakultas für die Fächer Katholische oder Evangelische Religion und mit gültiger Unterrichtserlaubnis (befristet oder unbefristet: missio canonica, vocatio, Bevollmächtigung) erteilt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert