Schulbuchzulassung von Religionslehrbüchern

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Auf der Grundlage eines nicht veröffentlichten Erlasses des Hessischen Kultusministeriums aus dem Jahr 1966 wird die Prüfung von Lehrbüchern für den Evangelischen Religionsunterricht im Wesentlichen folgendermaßen durchgeführt:

  • Antrag des Schulbuchverlages an das Hessischer Kultusministerium auf Genehmigung eines Lehrbuches für den Evangelischen Religionsunterricht
  • Weiterleitung an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
  • Prüfung durch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau stellvertretend auch für die anderen Evangelischen Kirchen in Hessen
    • Wird die Einführung von der Evangelischen Kirche in Hessen abgelehnt, erteilt das Hessische Kultusministerium die Genehmigung nicht
    • Befürwortet die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau die Genehmigung, leitet das Hessische Kultusministerium das staatliche Prüfungsverfahren ein.

Die Genehmigung für Lehrbücher zum Gebrauch im Religionsunterricht kann nur erteilt werden, wenn zwischen Staat und Kirche Einvernehmen erzielt ist.

Die Begutachtung für den katholischen Religionsunterricht wird von sogenannten regionalen Schulbuchkommissionen auf Grundlage der „Verfahrensordnung für die kirchliche Zulassung von Unterrichtswerken für den katholischen Religionsunterricht“ vom 1.10.2002 durchgeführt. Der jeweilige Ortsbischof lässt diese Unterrichtswerke dann auf der Grundlage dieser Empfehlung für seine Diözese zu.

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