Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer sowie katholische Priester sind dienstlich verpflichtet, bis zu vier Wochenstunden Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu erteilen.
Im Einzelnen gilt:
- Evangelische Kirche in Hessen und Nassau: vier Wochenstunden Religionsunterricht an einer Grund- oder Hauptschule bzw. am Hauptschulzweig einer Gesamtschule, die in der Kirchengemeinde liegt.
- Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck: vier Wochenstunden Unterricht an einer im Kirchenkreis gelegenen Schule unabhängig von der Schulform.
- Evangelische Kirche im Rheinland: keine Verpflichtung zur Erteilung von Religionsunterricht
- Katholische Bistümer: Vier Wochenstunden Religionsunterricht an Grund-, Haupt-, Realschulen und Förderschulen, deren Einzugsbereich den Seelsorgebereich des Priesters ganz oder zum Teil erfasst.