Unterrichtsorganisation

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Die Organisation des Religionsunterrichts ist im Erlass des Hessischen Kultusministeriums über den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen geregelt, vgl. Abschnitt 5 des Erlasses.

Kernpunkte der Regelung sind:

  • Religionsunterricht ist einzurichten, wenn mindestens acht Schülerinnen und Schüler teilnehmen und ggf. auch jahrgangs- und schulformübergreifend zu einer Lerngruppe zusammengefasst werden können.
  • Die Religionsgemeinschaften haben das Recht, auf eigene Kosten Religionsunterricht zu erteilen, wenn diese Mindestgröße nicht erreicht wird.
  • Religion ist ordentliches Unterrichtsfach.
  • Religion darf bei der Stundenplangestaltung weder nur in Eckstunden erteilt noch bei Unterrichtskürzungen stärker gekürzt werden als andere Fächer.
  • Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind zu benoten und versetzungsrelevant

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