Für eine Reihe kirchlicher Berufe ist ein Praktikum im Religionsunterricht an einer öffentlichen Schule Bestandteil der Ausbildung. Die Durchführung dieser Praktika ist geregelt im Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 25.5.1994, Neufassung 2014 Amtsbl. S. 718 Heft 11.