Schulpastoral bzw. Schulseelsorge

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Schulseelsorge erfolgt haupt- oder ehrenamtlich im Auftrag der Evangelischen Kirchen oder katholischen Bistümer.

Hauptamtliche Schulseelsorge erfolgt durch Pfarrerinnen und Pfarrer, Priester oder Pastoralreferentinnen und referenten im Gestellungsvertrag.

Ehrenamtliche Schulseelsorge erfolgt durch Religionslehrerinnen und –lehrer, die dazu von der ev. Kirche beauftragt worden sind.

Schulseelsorgerinnen und –seelsorger unterliegen der seelsorglichen Schweigepflicht und sind verpflichtet unverbrüchliches Stillschweigen zu bewahren über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt geworden ist. Zum Schutz der seelsorglichen Schweigepflicht sind sie berechtigt, das Zeugnis in Straf- und Zivilprozessen zu verweigern, § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Die Kirchenverwaltung der EKHN, das Landeskirchenamt in Kassel und die Bischöflichen Ordinariate nehmen die juristische Beratung vor.

Kirchliches Amtsblatt zur Schulpastoral im Bistum Mainz
Leitlinien der Schulpastoral im Bistum Fulda

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